Seilbahntechnik

Abnahmen

Abnahme von Neu- und Umbauten im Auftrag des Herstellers weltweit
(keine behördliche Abnahme)

Sicherheitsbericht

gemäß Abschnitt 6 Seilbahngesetz SeilbG 2003 (AT)

  • für jede geplante Seilbahnanlage
  • für jeden Umbau von Sicherheitsbauteilen, von Teilsystemen oder der Infrastruktur.

Sicherheitsanalysen

gem. Abschnitt 6 SeilbG 2003 (AT) für die Bereiche:

  • Seilbahntechnik
  • Elektrotechnik
  • Sicherungstechnik
  • Brandschutz
  • Hochbau
  • Geologie
  • Arbeitnehmerschutz

§20 Person

Leitung von genehmigungsfreien Bauvorhaben gemäß Abschnitt 4 SeilbG 2003

Wiederaufstellung von Seilbahnen

Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen gemäß VWaSeilb 2009

Konformitätsbewertungen

siehe Akkreditierung

Seillinienberechnung

Erstellung oder Prüfung mittels eigenem Programm (Micasoft)

Wiederkehrende Prüfungen laut Seilbahnüberwachungsverordnung 95

Laut Verordnung gehört jede Seilbahnanlage alle fünf Jahre überprüft.
Wir führen sämtliche Überprüfungen durch – auf elektrotechnischer und mechanischer Seite.

Außerdem führen wir alle erforderlichen ergänzenden Prüfungen durch, z.B.:

  • Brandschutzüberprüfung laut Brandschutz-Verordnung
  • zerstörungsfreie Prüfung von Klemmen und Gehängen
  • Sichtprüfungen an Getrieben
  • magnetinduktive Seilprüfungen

Magnetinduktive Seilprüfungen

Wir prüfen alle gängigen Seile (inkl. Spleiße und Seilendbefestigungen), visuell und magnet-induktiv gemäß DSB 80, sowie EN 12927.

  • Tragseile
  • Förderseile
  • Zugseile
  • Durchmesserbereich 8 mm bis 60 mm

Schlepplifte

  • Prüfung gemäß Schleppliftverordnung 2004
  • Brandschutz-Gutachten