Seilbahntechnik
Abnahmen
Abnahme von Neu- und Umbauten im Auftrag des Herstellers weltweit
(keine behördliche Abnahme)
Sicherheitsbericht
gemäß Abschnitt 6 Seilbahngesetz SeilbG 2003 (AT)
- für jede geplante Seilbahnanlage
- für jeden Umbau von Sicherheitsbauteilen, von Teilsystemen oder der Infrastruktur.
Sicherheitsanalysen
gem. Abschnitt 6 SeilbG 2003 (AT) für die Bereiche:
- Seilbahntechnik
- Elektrotechnik
- Sicherungstechnik
- Brandschutz
- Hochbau
- Geologie
- Arbeitnehmerschutz
§20 Person
Leitung von genehmigungsfreien Bauvorhaben gemäß Abschnitt 4 SeilbG 2003
Wiederaufstellung von Seilbahnen
Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen gemäß VWaSeilb 2009
Konformitätsbewertungen
siehe Akkreditierung
Seillinienberechnung
Erstellung oder Prüfung mittels eigenem Programm (Micasoft)
Wiederkehrende Prüfungen laut Seilbahnüberwachungsverordnung 95
Laut Verordnung gehört jede Seilbahnanlage alle fünf Jahre überprüft.
Wir führen sämtliche Überprüfungen durch – auf elektrotechnischer und mechanischer Seite.
Außerdem führen wir alle erforderlichen ergänzenden Prüfungen durch, z.B.:
- Brandschutzüberprüfung laut Brandschutz-Verordnung
- zerstörungsfreie Prüfung von Klemmen und Gehängen
- Sichtprüfungen an Getrieben
- magnetinduktive Seilprüfungen
Magnetinduktive Seilprüfungen
Wir prüfen alle gängigen Seile (inkl. Spleiße und Seilendbefestigungen), visuell und magnet-induktiv gemäß DSB 80, sowie EN 12927.
- Tragseile
- Förderseile
- Zugseile
- Durchmesserbereich 8 mm bis 60 mm
Schlepplifte
- Prüfung gemäß Schleppliftverordnung 2004
- Brandschutz-Gutachten

