Fahrzeugtechnik

§57a Überprüfungen - derzeit möglich

§56 Überprüfungen - seit 01.02.2012 nicht möglich

Einzelgenehmigungen (z.B. Eigenbauten, Fahrzeugimporte) - derzeit nicht möglich

Änderungsgenehmigungen - derzeit nicht möglich

Das Land Vorarlberg hat den Dienstleistungsvertrag für die Durchführung von Genehmigungen mit Wirkung 31.12.2011 gekündigt.

Mit Erkenntnis des Unabhängigen Verwaltungssenat vom 23.01.2012 wurde die Entscheidung des Landes Vorarlberg, dass die Genehmigungen nur von einem Dienstleister erbracht werden dürfen, für nichtig erklärt. Mit der Entscheidung der Landesregierung das Vertragsverhältnis nur mit einem Anbieter fortzusetzen, hat das Land zum Ausdruck gebracht, dass es eine freihändige Vergabe beabsicht. Damit hat das Land die gesetzlich vorgeschrieben Vergabebekanntmachung unterlassen.

 

Auszug aus dem Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenat