Bildungsförderungen

Nutzen Sie die attraktiven Möglichkeiten, die Ausbildungsmaßnahmen für Ihre MitarbeiterInnen fördern zu lassen.                

Ein Auszug der Förderungsangebote

Qualifizierungsförderung für Beschäftige (QfB) im Rahmen des Europäischen Sozialfonds

Folgende Personen sind förderbar:

  • Arbeitnehmerinnen ab 45 Jahren
  • Frauen unter 45 Jahren mit höchstens Lehrausbildung oder mittlerer Schule
  • Wiedereinsteigerinnen (Unterbrechung aufgrund Kinderbetreuung mind. 1/2 Jahr und Arbeitsaufnahme nicht länger als ein Jahr zurück)
  • ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahren, wenn sie an Qualifizerungsmaßnahmen im Rahmen von Productive-Aging-Konzepten in Qualifizierungsverbünden teilnehmen: Frauen, wenn sie als höchste abgeschlossene Ausbildung Matura oder Berufsreifeprüfung aufweisen, Männer mit maximal Pflichtschulabschluss.

Höhe der Förderung von Kursgebühren:

  • 70 % für ArbeitnehmerInnen ab 50 Jahre
  • 60 % für förderbare ArbeitnehmerInnen ab 45 - 49 Jahre und TeilnehmerInnen in Qualifizierungsverbünden
  • 60 % für Frauen unter 45 Jahren (höchste abgeschlossene Ausbildung eine Lehre oder eine mittlere Schule)
  • 66,7 % für Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der Sonderregelung Gesundheits- und Sozialwesen (75 % bei Frauen ab 45 Jahren)

Detaillierte Informationen:

www.ams.at/vbg

www.ams.at/vbg/sfu/14094.html
(Bereich Unternehmen - Qualifizierung)

Telefonische Informationen:
Manuala Rupp, 05574/691-80606, manuela.rupp@ams.at
Mirjana Verunica, Tel. 05574/691-80607, mirjana.verunica@ams.at
Mag. Maria Liepert, Tel. 05574/691-80601, maria.liepert@ams.at

Förderungen über den Qualifizierungsverbund

Wenn das Unternehmen Mitglied eines Qualifizierungsverbundes ist, gelten folgende Förderrichtlinien:

  • Teilnahme von 2 QV-Mitliedern an ausgeschriebenen Seminaren
  • Qualifizierungsmaßnahmen von mind. 16 UE im Rahmen von Productive-Ageing-Konzepten in Qualifizierungsverbünden
  • Männer und Frauen über 45 Jahre unabhängig von deren Qualifikation
  • Männer unter 45 Jahre mit höchstens Pflichtschulabschluss
  • Frauen unter 45 Jahre mit höchstens Matura

Föderhöhe:

  • 60 % für ArbeitnehmerInnen zwischen 45 - 49 Jahren
  • 70 % für Arbeitnehmerinnen ab dem 50. Lebensjahr

Detaillierte Informationen:

www.ams.at/_docs/800_SfU_Q_QfB_neu.pdf

Landesgeschäftsstelle des AMS Vorarlberg
Elke Knoll, Tel. 05574/691 80609, elke.knoll@ams.at

Sie wollen Mitglied eines Qualifizierungsverbundes werden, um die geförderten Bildungsmaßnahmen zu nützen?

Dann wenden Sie sich an: ÖSB Consulting Gmbh
MMag. Petra Kurzthaler, Tel. 0699/1656 5320, petra.kurzthaler@oesb.at

Bei Fragen zur Förderbarkeit unserer Seminare geben wir Ihnen gerne Auskunft!

Steuerliche Absetzbarkeit von Weiterbildung

  • Aufwändungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
  • § 16 EStG: Berufsqualifierende Kurse, Seminare und Lehrgänge können unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (Einzelpersonen= oder der Steuererklärung (Unternehmen) abgesetzt werden.
  • Bildungsfreibetrag/-prämie für Unternehmen
  • §4 EStG: Förderung der Aus- und Fortbildungsinvestitionen der Betriebe durch einen Bildungsfreibetrag von höchstens 20 % der Aufwendungen.
  • 108 c: Bildungsprämie in der Höhe von 6 % für Aufwendungen, die nicht Grundlage eines Bildungsfreibetrages sind

Nähere Informationen:

Finanzlandesdirektion 05522/3441-0 sowie regionale Finanzämter